MWM
 

Das Wort Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie "mieten".

Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterLeasingverträge gehören damit rechtlich gesehen zu den Mietverträgen (§535 BGB).