Eine erfolgreiche Leasingfinanzierung basiert auf einem maßgeschneiderten Vertrag, denn Leasing kann in seinen Varianten von unterschiedlichem Nutzen sein.
Wir unterscheiden zwischen Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen:
Die Vollamortisation ermöglicht dem Leasingnehmer eine schnelle Tilgung der Kosten (bis zu 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer). Die Risiken einer Neuinvestition werden vermindert. Für das Ende der Vertragslaufzeit kann eine Kaufoption bzw. Mietverlängerungsoption vereinbart werden.
Die Teilamortisation empfiehlt sich dann, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist (z. B. Fahrzeuge).
Im Gegensatz zum Vollamortisationsvertrag werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasingobjektes während der Grundmietzeit nur zu einem im vorhinein festgelegten Prozentsatz amortisiert.
Die nicht amortisierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden vom Leasingnehmer durch Ausgleichszahlungen für den Restwert erstattet. Dabei sind Vertragsmodelle mit Andienungsrecht des Leasinggebers, solche mit Aufteilung des Mehrerlöses oder
kündbare Leasingverträge ohne feste Grundmietzeit möglich.