Zeitgenössische Kunst modern finanzieren durch Leasing


Kunst und Design bereichern unser Leben. Ganz gleich, ob Gemälde, Fotografien oder ästhetische Skulpturen – Kunst füllt jeden Raum mit Leben. Sie möchten Ihren Partnern, Kunden, Patienten oder Mitarbeitern eine entspannte, inspirierende und zugleich anregende Atmosphäre bieten? Dann ist Kunstleasing eine ideale Lösung, um die Aufwendungen hierfür voll als Betriebsausgaben absetzen zu können. Wir ermöglichen somit kunstvolle Raumdekorationen, ohne dass Sie sich gleich für immer festlegen müssen: ob in Ihrem Büro, Ihrer Praxis, Ihrer Kanzlei oder Geschäftshaus. Aufgrund der Bilanzneutralität von Leasing, berührt dieses darüber hinaus weder Ihr Anlagevermögen, noch Ihre Eigenkapital-Quote.

Kunst verändert Ihre geschäftlichen Räumlichkeiten!


Für die Finanzierung von Kunstwerken ist nach Gebrauchskunst auf der einen und Werken anerkannter Künstler auf der anderen Seite zu unterscheiden. Für Gebrauchskunst können wir Ihnen die Leasingfinanzierung anbieten. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Büro-, Agentur- oder Firmenräume mit Kunstwerken auszustatten und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Für Werke anerkannter Künstler bieten wir Ihnen die Mietkauffinanzierung an. Hierbei aktivieren Sie die Objekte. Zwar sind hierfür keine Abschreibungen geltend zu machen, die Zinsen lassen sich aber trotzdem als Betriebsausgaben absetzen. Außerdem schonen Sie auch hiermit Ihre Liquidität. Sollten Sie sich einmal umschauen wollen:

Unsere Partner für Kunstleasing sind u.a.:

die Galerie HOLTHOFF in Hamburg
und die Galerie ZANDI in Berlin.

Unsere Kunden leasen u.a.:


Kunstwerke
Gemälde
Bilder
Fotografien
Zeichnungen
Skulpturen
Raumdekorationen
Installationen

Leasingarten für Kunst:


Sale-and-Lease-back – die Leasinggesellschaft kauft das Leasingobjekt vom Leasingnehmer und verleast diese an ihn zurück. Der Nutzer tauscht Eigentum gegen Liquidität.

 

Teilamortisationsvertrag – Leasingform, die sich dann empfiehlt, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist (z. B. Kunst). Im Gegensatz zum Vollamortisationsvertrag werden die Anschaffungskosten des Leasingobjektes während der Grundmietzeit nur zu einem im Vorhinein festgelegten Prozentsatz amortisiert. Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht haftet der Leasingnehmer für diesen kalkulatorischen Restwert. Dafür kann er am Ende der Grundmietzeit das Leasingobjekte aber auch weiterleasen oder käuflich erwerben.

 

Mietkauf – Vertragsform entspricht im Wesentlichen der klassischen Darlehensfinanzierung. Am Ende der Laufzeit geht das Mietkaufobjekt mit Zahlung der letzten Rate in das Eigentum des Mietkäufers über. Die Bilanzierung erfolgt beim Mietkäufer, d.h. er aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und kann entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Der Mietkäufer wird bzw. bleibt wirtschaftlicher Eigentümer des Mietkaufgegenstandes. Der Mietkaufgegenstand wird lediglich sicherungsübereignet und geht nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietkaufvertrages automatisch in das Eigentum des Mietkäufers über.

LEASINGVORTEIL 1

Leasing schont ihr Eigenkapital und ihre Liquidität!

LEASINGVORTEIL 2

Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetztbar!

LEASINGVORTEIL 3

Leasing erhält ihre Bilanzneutralität!