Es ist wohl keine Frage und die aktuelle Krise hat es wieder mehr als deutlich gemacht, Liquidität ist eines der wichtigsten „Wirtschaftsgüter“. Während das Eigenkapital zumeist begrenzt und aufgrund der Zinserwartung auch zu den teuersten Geldmitteln gehört, die Kreditvergaben durch die Banken und Sparkassen, nicht zuletzt aufgrund von Basel I-III immer restriktiver werden, hat sich Leasing seit einigen Jahren als Nummer 1 bei den außenfinanzierten Investitionen von mobilen Anlagegütern in Deutschland etabliert.
Leasing schont Ihre Eigenkapital und ihre Kreditlinien und bietet Ihnen dabei gleichzeitig die Möglichkeit Ihr Eigen- oder Fremdkapital anderweit, z.B.
• langfristig in Immobilien
• ertragssteigernd im Umlaufvermögen z.B. durch Ausnutzung von Skonto oder Mengenrabatten oder
• für nicht leasingfähige Investitionen, wie Forschung, Entwicklung oder Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern zu investieren.
Leasingraten sind Betriebsausgaben und als solche voll absetzbar. Damit reduzieren Sie gleichzeitig Ihre Steuerlast. Dieser Tatsache kommt besondere Bedeutung zu, wenn Sie mit Leasing gleichzeitig die Amortisationsdauer auf bis zu 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer reduzieren.
Leasing ist nach HGB bilanzneutral, d.h. weder taucht das Leasingobjekt auf Ihrer Aktivseite auf, noch die Leasingverbindlichkeit auf der Passivseite Ihrer Bilanz. Dadurch verkürzt sich Ihre Bilanz im Fall einer Sale and Lease Back Finanzierung (salb), bzw. verlängert sich nicht durch die Neuinvestition. Auf der anderen Seite bleibt Ihre Eigenkapitalquote mindestens unverändert. Bei einer salb-Finanzierung verbessert sich diese eventuell sogar.
Wie schon unter Punkt 1 gesagt, belastet Leasing nicht Ihre Kreditlinien (sofern Ihre Leasingfinanzierung nicht über Ihre Bank läuft). Diese stehen Ihnen damit weiterhin für den laufenden Betrieb oder anderweitige Investitionen zur Verfügung.
Zwar wurde die in 2011 abgeschaffte degressive Abschreibungen im Zuge der aktuelle Krise bis Ende 2021 wieder eingeführt, über Leasing konnten Sie aber schon immer und können dieses natürlich unbegrenzt auch in Zukunft, alle nur denkbaren Ratenverläufe, ob degressive, progressive oder saisonal darstellen.
Eine der grundsätzlichsten betriebswirtschaftlichen Regeln beschreibt, dass die Kosten einer Investition möglichst parallel zur Nutzung und den damit erzielten Einnahmen anfallen sollten. Anders gesagt, über Leasing kann die Finanzierung so gestaltet werden, dass die Leasingraten quasi von Leasingobjekt selbst erwirtschaftet werden. Das ist einerseits aus Gründen der Liquidität sinnvoll, andererseits ist es damit auch steuerlich neutral.
Eine Leasingfinanzierung ist nach der Definition des BMF nur eine Leasingfinanzierung, wenn die Laufzeit mindestens 40% und höchsten 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Innerhalb diese Rahmens sind die Leasingpartner aber frei in der Gestaltung. Dieses wird insbesondere genutzt, um durch die Verkürzung der Amortisationsdauer technologisch auf dem neuesten Stand zu bleiben. Es wird daher auch insbesondere in den Hochtechnologiebereichen IT und der Medizintechnik genutzt. Ebenso großen Nutzen hat dieses aber auch in Bereichen mit extrem langen und teilweise nicht mehr zeitgemäßen Abschreibungssätzen, wie Büro, Hotel oder sonstigen Geschäftsausstattungen.
Zunehmend wichtiger werdende Aspekte für die Verkürzung der Investitionszyklen sind außerdem:
• Einsparung von Folgekosten (z. B. Energieverbrauch, Wartung, Instandhaltung etc.),
• Verbesserung der Öko-Bilanz
• Vermeidung teurer Stillstände durch defekte Geräte
• Erhöhung des Arbeitsschutzes
• Steigerung der Mitarbeitermotivation durch Nutzung modernster Technik
Ein Leasingvertrag wird über eine vorher festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Während dieser Laufzeit ändern sich die Konditionen nicht. Eine Leasingfinanzierung bietet also eine feste Kalkulationsgrundlage über die gesamte Investitionsdauer. Insbesondere zu Niedrigzinsphasen, lassen sich die günstigen Konditionen damit längerfristig sichern, was wiederum gegen die Alternative einer Finanzierung über Eigenkapital und vorhandenen Kreditlinien spricht.
Als Gegenargument wird häufig angeführt, dass eine Leasingvertrag nicht kündbar sei. Das ist grundsätzlich zwar korrekt, doch werden Sie feststellen, dass die meisten Leasinggeber auch diesbezüglich flexibel und kooperativ arbeiten. Wenn das Leasingobjekt nicht mehr zu Ihnen passt, ist es auch im Interesse der Leasinggesellschaft dieses eventuell zu tauschen oder die Finanzierung im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zu beenden.
Beim Leasing fallen, anders als bei eine Kreditfinanzierung keine Nebenkosten an.
Dadurch, dass Leasing bilanzneutral ist, wird die Buchhaltung des Leasingnehmers und/oder der Steuerberaten von der Anlagenbuchhaltung entlastet. Die Leasingraten sind lediglich als Aufwendungen, wie Miete oder Strom zu verbuchen.
Darüber hinaus bietet vielen Leasinggeber Zusatzleistungen, wie Versicherungsservice, Tank- und Reparaturservice oder Fuhrparkmanagement an, die den Betrieb zusätzlich entlasten.