LEASING FÜR KOMMUNEN UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG


Mehr und mehr setzt sich auch bei Städten und Gemeinden der Leasinggedanke durch. Die Vorteile des Kommunal-Leasing sind so vielfältig wie die Objekte, die hierüber finanziert werden können. Ob IT oder der neue Feuerwehrlöschzug, LED-Straßenbeleuchtung, E-Ladesäulen oder gleich eine komplette Krankenhausausstattung, es gibt eigentlich keine mobilen Investitionsgüter, die nicht über Leasing finanziert werden können. Die Vorteile für Kommunen unterscheiden sich dabei nur geringfügig von denen anderer Unternehmen:

Liquidität ist nicht nur in der freien Wirtschaft und in Krisenzeiten ein knappes und daher wertvolles Gut, sie ist auch im kommunalen Bereich der wesentliche Grund für ein Leasingfinanzierung. Die hohen Anschaffungskosten werden über die Nutzungslaufzeit verteilt. Vorhandene Liquidität steht für andere, nicht leasingfähige Investitionen z.B. in den Erhalt des Straßennetzes, der Sanierung von Gebäuden oder der Weiterbildung der Mitarbeiter zur Verfügung.

Modernität, wer hat sie um öffentlichen Raum nicht schon mal vermisst. Mit Leasing bleiben Sie stets auf den neusten Stand der Technik. Das erspart Folgekosten (z. B. Energieverbrauch, Wartung, Instandhaltung etc.), verbessert die Öko-Bilanz, vermeidet teuren Stillstand durch defekte Geräte, erhöht den Arbeitsschutz und führt zu einer höheren Mitarbeitermotivation durch Nutzung modernster Technik.

Leasing zeichnet sich außerdem durch eine besonders hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung aus. Laufzeiten, Restwerte und Raten (linear, degressiv, progressiv, saisonal) können Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Darüber hinaus macht Leasing Sie aber auch flexibler. Zum einen müssen Leasingverträge nur ausgeschrieben werden, wenn der Netto-Anschaffungswert (ohne MwSt) über dem EU-Schwellenwert in Höhe von derzeit TEUR 214 (Stand: 01.01.2020) liegt. Zum anderen werden in der Folge Investionsspitzen und der daraus resultierenden Aufwand, wie Neuausschreibung, Einbindung von Ämtern, Gremien und Ausschüsse etc. vermieden, denn bei einem Objektaustausch wird lediglich die Höhe der Leasingraten angepasst und die Belastungen im Verwaltungshaushalt/Laufendem Haushalt bleiben annähernd konstant.

 

Unsere Kunden leasen u.a.:


IT (Hard- und Software)
LED-Straßenbeleuchtung
Ladesäulen
Luftreinigungssysteme
Medizintechnik
Feuerwehrfahrzeuge
Krankenwagen
Müllwagen
Winterdienstfahrzeug

Leasingarten für Kommunal-Leasing:


Vollamortisationsvertrag – Vertragsform, die dem Leasingnehmer eine schnelle Tilgung der Kosten (bis zu 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) ermöglicht. Die Risiken einer Neuinvestition werden vermindert.

Teilamortisationsvertrag – Vertragsform, die sich dann empfiehlt, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist (z.B. bei Fahrzeugen).

Pool-Leasing – Dabei wird die Vielzahl kleinerer Investitionen über einen festgelegten Zeitpunkt zusammengefasst und in einen Leasingvertrag eingebunden. Aufgrund des höheren Volumens verbessern sich dadurch die Leasingkonditionen.

LEASINGVORTEIL 1

Leasing schont ihr Eigenkapital und ihre Liquidität!

LEASINGVORTEIL 2

Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetztbar!

LEASINGVORTEIL 3

Leasing erhält ihre Bilanzneutralität!