Leasing bietet den Kommunen und der öffentlichen Verwaltung optimale Finanzierung


Der Digitalisierungsdruck wächst. In  Zeiten von Covid19 bekommen die Optimierung und der Ausbau von digitalen Abläufen, Strukturen und Ressourcen eine besondere Bedeutung. In einer digitalisierten Welt, wo sich die Bedürfnisse der Menschen im Alltag und im Berufsleben ändern, sind auch die Kommunen gefordert. Selbst Kommunen, die ihre Investitionen in die Digitalisierung bislang aufgeschoben haben, verspüren nun akuten Handlungsbedarf. Ob vom kontaktlosen E-Government über den Ausbau von Ladestationen für E-Bikes bis zu cloudbasierten Netzwerken für Tele- und Homeoffice-Arbeitsplätze: Die öffentliche Verwaltung ist gefordert, ihre strategische Herangehensweise in Zeiten des digitalen Wandels aktiv zu gestalten und zusammen mit den Unternehmen der Kommunalwirtschaft wie z.B. Stadtwerken, Nahverkehr oder Ent- und Versorgungsbetriebe umzusetzen. Der Digitalsierungsindex 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstreicht, dass sich mit der Erhöhung des Digitalisierungsgrades im Unternehmen neue Chancen eröffnen und diese gilt es zu nutzen. Aber: Wie lassen sich Investitionen optimal finanzieren?

 

Darum Leasing: Investitionsstau liquiditätsschonend abbauen

Leasing hat dabei eine Vielzahl von Vorteilen: Der wesentliche Nutzen für Leasingnehmer ist: er spart hohe Anschaffungskosten und schont vorhandene Haushaltgelder. Der Vorteil: Sie stehen für andere, nicht leasingfähige, Investitionen zur Verfügung – z.B. für die Erhaltung von Gebäuden, Straßen oder für doe Fortbildung von Mitarbeitern. Des Weiteren wird die finanzielle Belastung der Kommune auf monatliche Leasingraten reduziert, so dass sie sich über die gesamte Laufzeit verteilt. Das erhöht die wirtschaftliche Flexibilität der Kommune und schafft eine größere Unabhängigkeit in Bezug auf andere Investitionsentscheidungen.

Übersicht der wesentlichen Vorteile von Leasing


Welche Arten von Leasing gibt es? Und wo liegen die Unterschiede?

Es gibt zwei wesentliche Leasing-Vertragsarten: Der Teilamortisationsvertrag. Diese Leasingform empfiehlt sich, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau vorher bestimmbar ist. Die Anschaffung- und Herstellungskosten werden während der Grundlaufzeit nur zu einem vorher festgelegten Prozentsatz amortisiert. Am Ende verbleibt ein Restwert, weshalb man auch vom „Restwert-Leasing“ spricht. Den Restwert garantiert in der Regel der Leasingnehmer oder der Lieferant. Darum ist es wichtig, den Restwert möglichst marktgerecht und realistisch zu kalkulieren.

Im Gegensatz zur Teilamortisation ermöglicht die Vollamortisation dem Leasingnehmer vor allem eine schnelle Tilgung der Kosten über einen kurzen Zeitraum und bietet sich damit für weniger wertbeständige Investitionen, z.B. im Bereich IT an. Für die Leasingdauer ist hierbei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß der amtliche Afa-Tabelle ausschlaggebend. Sie darf nicht kürzer als 40 Prozent und nicht mehr als 90 Prozent der Afa-Zeit betragen. Ist die Leasingdauer beendet, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Objekt zurück zu geben, zu kaufen oder den Mietvertrag zu verlängern.

 

Pool-Leasing: Investitionen im Paket finanzieren

Wenn Kommunen mehrere Anschaffungen benötigen, wie bspw. PCs, Server und Software, lohnt sich oftmals ein Pool-Leasing: die Vielzahl kleinerer Investitionen wird über einen festgelegten Zeitraum zusammengefasst und in einen Leasingvertrag eingebunden. Aufgrund des höheren Volumens verbessern sich dadurch die Leasingkonditionen.

 

Schwellenwert nicht vergessen!

Wichtig: Im Bereich des Kommunal-Leasing müssen Leasingverträge ausgeschrieben werden, allerdings nur sofern die Anschaffungen einen Schwellenwert von 214.000 Euro überschreiten. Der Auftragswert entspricht der geschätzten Gesamtvergütung. Diese ist allerdings gerade im Bereich des Leasings eindeutig ermittelbar, da es über die vereinbarte Grundmietzeit fixe Leasingraten bis zum Vertragsende gibt.

 

Wissenswert: Drei Punkte, auf die Kommunen beim Abschluss eines Leasingvertrags achten sollten

 

Die Laufzeit – Da ein Leasingvertrag in der Regel unkündbar ist, muss diese mit Bedacht und nah an der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewählt werden. Die Länge der Laufzeit beeinflusst die Höhe der monatlichen Raten.

Der Restwert – Wie erwähnt, sollte sich dieser möglichst mit dem zu erwartenden Marktwert decken.

Die Kündigungsfristen – Zum Ende der Vertragslaufzeit sind Kündigungsfristen einzuhalten. Hier gilt es rechtzeitig zusammen mit dem Leasinggeber darüber zu entscheiden, wie es nach Ablauf der „Grundlaufzeit“ weiter gehen soll.

 

Vertrauen und Flexibilität: Sorgfalt bei der Wahl des richtigen Leasingpartners

Hersteller-Leasinggesellschaften bieten oft günstige Leasingkonditionen, jedoch sind sie meist unbeweglich, wenn es um Vertragsverlängerungen geht und eher an „Mono-Kulturen“ aus ihrem eigenen Angebotsspektrum interessiert, was nicht immer die beste Lösung ist.

Banken-Leasinggesellschaften bieten zwar gute Zinskonditionen, dafür wird aber die Leasingverbindlichkeit dem Gesamtfinanzierungsrahmen zugeschlagen, so dass es hier zu Engpässen und Abhängigkeiten kommen kann.
Die größte Flexibilität bieten banken- und herstellerunabhängige Leasing-gesellschaften: Sie beraten ihre Klientel umfassender und bieten eine Vielzahl von Leasing- und Verlängerungsoptionen.