Bedingt durch den Gesetzgeber sowie Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind Kommunen zunehmend in der Pflicht, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.


Dies betrifft auch den kommunalen Nahverkehr. Handeln tut Not, denn: Mit rund 20 Prozent CO2 -Ausstoß (2019) ist der Verkehrssektor der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen. Mit Umsetzung der EU-Richtlinie „Clean Vehicles Directive (CVD)“ und Inkrafttreten des „Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ im August 2021 hat die Bundesregierung klare Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe geschaffen: Erstmals werden Kommunen für die Beschaffung verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge vorgegeben – insbesondere für Busse im öffentlichen Personennahverkehr.

Konkret bedeutet dies für die öffentliche Hand sowie eine Auswahl privatrechtlich organisierter Akteure, wie beispielsweise Post- und Paketdienste oder die Müllabfuhr: bis Dezember 2025 müssen bei öffentlich geförderten Beschaffungen 45 Prozent saubere Fahrzeuge nachgewiesen werden – die eine Hälfte emissionsfrei, die andere Hälfte emissionsarm.

 

Von Januar 2026 bis Dezember 2030 tritt die zweite Phase in Kraft: Um die 65 Prozent oder mehr als zwei Drittel müssen dann emissionsfrei oder emissionsarm sein.

Als emissionsfrei gelten Nutzfahrzeuge wie beispielsweise Oberleitungsbusse, die weniger als 1 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Bis 2030 soll so dafür gesorgt werden, dass die Hälfte der beschafften Busse im öffentlichen Personennahverkehr emissionsfrei ist. Auch wenn die unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommunen bei der Umsetzung berücksichtigt werden: Neuanschaffungen für den Personennahverkehr sind teuer und gerade in Zeiten knapper kommunaler Kassen oft nur schwer umsetzbar.

Umrüstung des Fahrzeugbestands als saubere Alternative zu Neuanschaffungen: Den Fahrzeugbestand umrüsten!

Eine Lösung bietet die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Elektro-Antriebe. Die Kosten dafür sind um ein Vielfaches geringer als für Neufahrzeuge. Und die Anschaffungen können außerdem dank der seit September 2021 geltenden neuen „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“  gefördert werden. Werden die Umrüstungen mittels Leasings finanziert, bleiben die unmittelbaren Kosten außerdem geringer, die Finanzierung planbar und die Liquidität erhalten.

Mit der Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-elektrische Motoren können auch die Lieferengpässe bei Herstellern umgangen werden. Gerade für schwere Nutzfahrzeuge ist die Brennstoffzelle die bevorzugte Antriebstechnologie. Sie schafft hohe Reichweiten, benötigt nur kurze Betankungszeiten und hat keinen Nutzlastverlust. Obendrein gibt es Fördermöglichkeiten bei der Umrüstung bspw. eines gängigen Diesel-Lkw, -bus oder anderer Nutzfahrzeuge. In Verbindung mit einer guten Finanzierungsstrategie lässt sich somit die angestrebte Quote kostengünstiger und schneller erreichen.

Den Fahrzeugwandel smart finanzieren und Schwellenwert nicht vergessen!

Mein Tipp an die Kommunen: Gemeinde oder Landkreis müssen sich im Vorfeld über die Kosten klar sein und diese durchkalkulieren, um genau zu eruieren, wieviel E-Mobility anzuschaffen oder umzurüsten ist. Sinnvoll ist es daher, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die Planung von Beginn an gemeinsam zu entwickeln. Unabhängig, ob Umrüstung oder Neukauf, ist Leasing die alternative Finanzierungsmöglichkeit mit vielen Vorteilen, die bislang von Kommunen immer noch selten in Anspruch genommen wird. Und das, obwohl es in der Privatwirtschaft das Außenfinanzierungsinstrument Nr. 1 in Deutschland ist.

Mehr wirtschaftliche Flexibilität für Kommunen dank Leasing

Ein wesentlicher Nutzen von Leasing ist, dass hohe Anschaffungskosten entfallen. Dadurch wird Eigenkapital geschont, der Kreditrahmen bleibt unberührt und mit den vorhandenen Haushaltgeldern können andere, nicht leasingfähige, Investitionen wie die Erhaltung von Gebäuden, Straßen oder Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getätigt werden. Des Weiteren wird die finanzielle Belastung auf monatliche Leasingraten reduziert, die sich über die gesamte Laufzeit verteilen.

Vertrauen und Flexibilität: Sorgfalt bei der Wahl des richtigen Leasingpartners

Hersteller-Leasinggesellschaften bieten oft günstige Leasingkonditionen, jedoch sind sie meist unbeweglich, wenn es um Vertragsverlängerungen geht und eher an „Mono-Kulturen“ aus ihrem eigenen Angebotsspektrum interessiert, was nicht immer die beste Lösung ist. Banken-Leasinggesellschaften bieten zwar gute Zinskonditionen, dafür wird aber die Leasingverbindlichkeit dem Gesamtfinanzierungsrahmen zugeschlagen, so dass es hier zu Engpässen und Abhängigkeiten kommen kann.

Die größte Flexibilität bieten banken- und herstellerunabhängige Leasing-gesellschaften: Sie beraten ihre Klientel umfassender und bieten eine Vielzahl von Leasing- und Verlängerungsoptionen.

© Foto: eCap-Mobility GmbH