Saubere Straßenfahrzeuge für Kommunen


Mit dem in 2021 in Kraft getretenen „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“ werden im Fall einer öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emisionsarmen und emisionsfreien Fahrzeugen vorgegeben. Ziel des Gesetzes ist, durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Impulse auch für die Privatwirtschaft zu geben. Da die Angebote der Hersteller bei Neufahrzeugen aktuell sehr übersichtlich sind und teilweise auch Lieferengpässe vorliegen, bieten diverse Firmen einen Umbau von Bestandsfahrzeugen auf batterieelektrisch oder Wasserstoff-Brennstoffzelle an. Was die wenigsten wissen: Diese Umrüstungen sind mittels Leasing finanzierbar.

Prinzipiell kann jeder Umbau über die FML finanziert werden. Wir kaufen hierzu das Fahrzeug aus dem Bestand heraus, finanzieren den Umbau unter Berücksichtigung der Förderung sowie deren Voraussetzungen und finanzieren den Gesamtbetrag für den Kunden neu. Denn: Wir glauben, dass sich mit Umbaulösungen eine schnellere Umsetzung für eine klimafreundliche Nutzung realisieren lässt.

 

Dabei lohnt es sich zu planen:

Die Auftragslage bei den entsprechenden Fachbetrieben ist aktuell sehr gut. Es kann daher von der Auftragserstellung bis zum Umbau rund ein halbes Jahr vergehen. Lieferengpässe für Material sind dabei nicht eingerechnet. Auch die Kostenplanung will gut durchdacht sein: Die FML ist bei der Umsetzung solcher Vorhaben von Beginn an dabei. Wir sorgen für die entsprechenden Refinanzierungspartner, damit während des Umbaus keine Überraschungen entstehen, beispielsweise aufgrund unrealistischer Finanzierungsrahmen.

Die wichtigsten Fragen zum Thema „Leasing von Umbau von Bestandsfahrzeugen auf batterieelektrisch oder Wasserstoff-Brennstoffzelle“ haben wir einmal für Sie zusammengetragen.

 

Welche Besonderheiten, etwa steuerlicher Art oder Förderaspekte, gibt es beim Leasing von E-/H2-Lkw im Vergleich zum herkömmlichen Diesel?

Seit Jahr 2011 gibt es eine Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die maximal zehn Jahre nach der Erstzulassung gilt. Das gleiche gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff). Umgebaute Fahrzeuge werden ebenfalls bis maximal zehn Jahre, gerechnet ab Tag der Umrüstung und Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis, von der Steuer befreit. Bei Plug-in Hybriden berechnet sich die Steuer wie gehabt aus Hubraum und Co2-Emissionen.

 

Mit der Anschaffung des Fahrzeugs ist es nicht getan, Stichwort E-Ladeinfrastruktur und/oder H2-Tankstelle. Gibt es für die Infrastruktur ebenso Fördergelder?

Auch für die Infrastruktur gibt es Fördergelder. Egal ob Leasing, Mietkauf oder Darlehen: Wichtig ist, die gesamte Projektplanung einzusehen und dann die passende Finanzierungsform zu wählen.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Leasingthemen haben schreiben Sie uns an: info@fml.de

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