Die umweltbewusste Art der Fortbewegung:


Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind wichtiger denn je. Elektroautos, E-Bikes, E-Roller und Pedelecs – immer mehr Menschen bevorzugen diese moderne und zugleich umweltschonende Art der Fortbewegung. Für Unternehmen hat vor allem das Leasen von E-Autos oder E-Transportern, die in der Anschaffung teuer aber im Unterhalt günstig sind, substanzielle wirtschaftliche Vorteile. Das E-Bike-Leasing für Angestellte ist sogar gleich doppelt sinnvoll. Die Firma verbessert damit die CO2-Bilanz ihres Fuhrparks und die Mitarbeiter tun etwas für Ihre Gesundheit.

Mehr zum Thema E-Bike-Leasing für Unternehmen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag: Fit, Flott, Flexibel – E-Bikes statt Geschäftswagen

Im Bereich der E-Mobility arbeiten wir u.a. mit:

ECAP MOBILITY

Unsere Kunden leasen u.a.:


Elektroautos
E-Transporter
E-Busse
E-Bikes
E-Roller
Pedelecs
E-Ladestation

Sinnvoll in Infrastruktur und Umrüstung investieren!


Wichtig ist bei all dem, dass auch die Infrastruktur dem unaufhaltsamen Wandel hin zu einer nachhaltigeren Mobilität angepasst wird. Darüber hinaus schiebt sich, neben der E-Mobility immer mehr die Alternative „Wasserstoff“ in den Fokus der Aufmerksamkeit. Für die Umrüstung von Fahrzeugen auf E- oder Wasserstofftechnik, gibt es zwischenzeitlich viele intelligente und vor allem auch staatlich geförderte Alternativen. Sprechen Sie uns an, denn auch diese können über Leasing- oder Mietkauf kostengünstig finanziert werden.

Leasingarten für E-Mobilität:


Sale-and-Iease-back – die Leasinggesellschaft kauft das Leasingobjekt vom Leasingnehmer und verleast diese an ihn zurück. Der Nutzer tauscht Eigentum gegen Liquidität.

Vollamortisationsvertrag – Leasingform, die dem Leasingnehmer eine schnelle Tilgung der Kosten (bis zu 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) ermöglicht. Die Risiken einer Neuinvestition werden vermindert. Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Leasingobjekt gekauft oder zurückgegeben werden.

Teilamortisationsvertrag – Leasingform, die sich dann empfiehlt, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist (z.B. bei Fahrzeugen). Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht haftet der Leasingnehmer für diesen kalkulatorischen Restwert. Dafür kann er am Ende der Grundmietzeit das Leasingobjekte weiterleasen oder käuflich erwerben.

LEASINGVORTEIL 1

Leasing schont ihr Eigenkapital und ihre Liquidität!

LEASINGVORTEIL 2

Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetztbar!

LEASINGVORTEIL 3

Leasing erhält ihre Bilanzneutralität!