Investitionen für Maschinen & Anlagen präzise im Blick


Wer produziert oder einen Handwerksbetrieb führt, muss wettbewerbsfähig sein und mit den bestmöglichen Maschinen und Anlagen arbeiten. Diese erfordern meist hohe Investitionen. Mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, wird der Investitionsbedarf sogar noch um ein Vielfaches steigen. Über Maschinen-Leasing lassen sich in diesem Kernbereich der betrieblichen Investition entscheidende Liquiditätsspielräume schaffen. Die dabei freigesetzten Eigenmittel oder Kreditlinien stehen somit für längerfristige Investitionen oder zum ertragssteigernden Einsatz im Umlaufvermögen zur Verfügung.

Unsere Kunden leasen u.a.:


Werkzeugmaschinen
Bohrmaschinen
Drehmaschinen
Fräsmaschinen
Förderbänder & Förderstrecken
Spezialmaschinen
Sondermaschinen
Anlagenkomponenten
Anlagen für Automatisierungstechniken
Steuerungsanlagen
Maschinenanlagen
Robotik
Antriebsanlagen
Optik Anlagen
Sensorik Anlagen

Leasingarten für Maschinen & Anlagen Betreiber:


Gebrauchtleasing – im Bereich von Maschinen und Anlagentechnik, die keinem größeren technologischen Wandel unterliegen und jahrelang tadellos funktionieren, führt der niedrigere Anschaffungspreis einer Maschine oder Anlage zu einer deutlich reduzierten Leasingrate.

Sale-and-Lease-back – die Leasinggesellschaft kauft das Leasingobjekt vom Leasingnehmer und verleast diese an ihn zurück. Der Nutzer tauscht Eigentum gegen Liquidität.

Vollamortisationsvertrag – Leasingform, die dem Leasingnehmer eine schnelle Tilgung der Kosten (bis zu 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) ermöglicht. Die Risiken einer Neuinvestition werden vermindert. Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Leasingobjekt gekauft oder zurückgegeben werden.

Teilamortisationsvertrag – Leasingform, die sich dann empfiehlt, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist (z.B. Werkzeugmaschinen).
Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht haftet der Leasingnehmer für diesen kalkulatorischen Restwert. Dafür kann er am Ende der Grundmietzeit das Leasingobjekte weiterleasen oder käuflich erwerben.

Mietkauf – Vertragsform entspricht im Wesentlichen der klassischen Darlehensfinanzierung. Am Ende der Laufzeit geht das Mietkaufobjekt mit Zahlung der letzten Rate in das Eigentum des Mietkäufers über. Die Bilanzierung erfolgt beim Mietkäufer, d.h. er aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und kann entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Mietkauf empfiehlt sich immer, wenn keine Verkürzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gewünscht ist oder das Eigentum aufgrund von Fördervorschriften beim Investor liegen muss.

LEASINGVORTEIL 1

Leasing schont ihr Eigenkapital und ihre Liquidität!

LEASINGVORTEIL 2

Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetztbar!

LEASINGVORTEIL 3

Leasing erhält ihre Bilanzneutralität!