Tipps zum Umgang mit laufenden Leasingverträgen


Tipps & Hilfe für mehr Liquidität in Zeiten der Corona-Krise: Von Laufzeitverlängerungen und Raten-Reduzierung über KFW-Kredite und Online-Anträge bei Bürgschaftsbanken und Industrie- und Handelskammern

Für Unternehmen ist Liquiditätssicherung das Gebot der Stunde, insbesondere, wenn Aufträge wegbrechen. Denn: Ausgaben und langfristige Investitionen, die an Kredit- oder Leasingverträge gebunden sind, bleiben bestehen. Die finanzielle Belastung steigt. Ob Messebau, Einzelhandel, Hotellerie oder Schausteller: Unternehmen aus allen Branchen benötigen jetzt schnelle finanzielle Hilfen und Lösungen.

 

Die häufigsten Fragen & Antworten zu Stundungen, Beitrags-Reduzierung und Förderhilfen

Aktuell laufen unsere Telefone heiß und wir bekommen sehr viele Fragen. Die meist gestellte Frage lautet: „Wie kann ich meine Ausgaben jetzt reduzieren und wo bekomme ich Hilfe?“ 
Die wichtigsten Fragen und Antworten habe ich hier einmal für Sie zusammengefasst:

 

Stundungen von Leasingraten:

Derzeit nicht möglich. Eine hierfür notwendige Besicherung der Leasingraten durch staatliche/öffentliche Garantien und entsprechende Änderung des Insolvenzrechtes sind vom Bundesverband der Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) aber bereits beim Wirtschaftsministerium vorgeschlagen worden.

 

Vertragsänderungen:

Möglich sind z.B. individuelle Vertragsänderungen. So kann unter Umständen eine Laufzeit von 24 Monate auf 48 Monate geändert werden. Der Vorteil: Die monatlichen Raten reduzieren sich.

 

Sale-and-Lease-Back-Verfahren:

Eine altbekannte Möglichkeit Liquidität zu generieren ist das Sale- and-Lease-Back-Verfahren. Hierbei werden freie, mobile Wirtschaftsgüter an die Leasinggesellschaft verkauft und zurück geleast. Damit können Stundungen bei bestehenden Verträgen ausgeglichen werden.

 

Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten:

Diese können die Bürgschaftsbanken in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden:

https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de

 

Sonder-Programme der Bürgschaftsbanken:

Unter dem Link:

https://vdb-info.de/media/file/39171.20200318_Uebersicht-Sonderprogramme-BB-Corona.pdf

finden Interessierte ein PDF-Download mit der Übersicht aller Bürgschaftsbanken und deren Angeboten in der aktuellen Situation.

 

Neue Leasingverträge:

Auch neue Abschlüsse sind nach wie vor möglich. „Wir alle gehen ja davon aus, dass die Corona Pandemie irgendwann überstanden ist. Daher sind auch jetzt Leasingverträge möglich. Wenn z.B. Unternehmen in Zukunft verstärkt auf digitale Prozesse setzen oder neue Soft- und Hardware benötigen, um ihren Betrieb am Laufen zu halten, sind Leasingverträge möglich und schonen die Liquidität, da nicht auf einmal der Gesamtbetrag der Anschaffung bezahlt werden muss.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? Dann schreiben Sie mir an: info@fml.de

Ihr Ralf Marquardt