Kommunen müssen 45 % ihres Fuhrparks auf saubere Antriebe umstellen


Wie sich mit der Elektro-Umrüstung von Bestandsfahrzeugen die CO2-Emmissionen nachhaltig reduzieren und Kosten mit Leasing finanzieren lassen

Der Verkehrssektor ist mit rund 20 Prozent CO2 -Ausstoß (2019) der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen. Um diese Werte zu reduzieren, setzt sich die E-Mobilität in Deutschland aktuell stärker durch als jezuvor. Allein im vergangenen Jahr waren rund 25 Prozent aller Neuzulassungen alternative Antriebe von batterie-elektrisch über Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle bis hin zu Wasserstoff. Um die Implementierung von klimapolitischen Zielen auch in den kommunalen Fuhrparks zu beschleunigen, tritt ab August 2021die Clean Vehicles Directive in Kraft: Kommunen werden erstmals bei der öffentlichen Auftragsvergabe verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge für die Beschaffung vorgegeben – insbesondere für Busse im ÖPNV. Die neue Richtlinie gilt ab sofort und verpflichtet die öffentliche Hand sowie eine Auswahl privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, Müllabfuhr) zum Handeln. Konkret heißt das: In der ersten Quotierungsphase von August 2021 bis Dezember 2025 müssen bei öffentlich geförderten Beschaffungen 45 Prozent saubere Fahrzeuge nachgewiesen werden – die eine Hälfte emissionsfrei, die andere Hälfte emissionsarm. Und in der zweiten Phase von Januar 2026 bis Dezember 2030 müssen bereits mehr als zwei Drittel (65 Prozent) emissionsfrei oder emissionsarm sein. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen sind Neuanschaffungen indes schwer realisierbar. Eine Lösung: Die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Elektro-Antriebe. Die Kosten dafür sind um ein Vielfaches geringer als für Neufahrzeuge. Und: Die Umrüstungen sind sogar mittels Leasings finanzierbar. Somit bleiben die Kosten geringer, die Finanzierung planbar und die Liquidität erhalten.

 

Saubere Alternative zu Neuanschaffungen: Den Fahrzeugbestand umrüsten!

Die Clean Vehicles Directive ist eine Vorgabe. Das heißt: sie muss umgesetzt werden. Neben den Kosten für die Neuanschaffung von sauberen Fahrzeugen gibt es jedoch noch eine andere Herausforderung: Die Lieferzeiten! Denn viele Fahrzeuganbieter haben – aufgrund der hohen Nachfrage – lange Lieferzeiten, bzw. können teilweise gar keine Liefertermine nennen. Die saubere Alternative: die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-elektrische Motoren. Die ist nicht nur kostengünstiger als eine Neuanschaffung, auch Lieferengpässe bei Herstellern können umgangen werden. Eine die sich damit ist auskennt, ist Leonie Behrens, Geschäftsführerin E-Cap Mobility GmbH. „Gerade für schwere Nutzfahrzeuge ist die Brennstoffzelle die bevorzugte Antriebstechnologie. Sie schafft hohe Reichweiten, benötigt nur kurze Betankungszeiten und hat keinen Nutzlastverlust. Obendrein gibt es Fördermöglichkeiten bei der Umrüstung bspw. eines gängigen Diesel-Lkw, -bus oder anderer Nutzfahrzeuge”. In Verbindung mit einer guten Finanzierungsstrategie lässt sich so die angestrebte Quote kostengünstiger und schneller erreichen.

 

Den grünen Fahrzeugwandel jetzt smart finanzieren: so rechnet es sich!

Im Bereich des Kommunal-Leasing müssen Leasingverträge ausgeschrieben werden. Sobald der Schwellenwert von EUR 214.000 überschritten wird. Der Auftragswert entspricht der geschätzten Gesamtvergütung. Dass dieser Wert bei der Anschaffung von bereits nur wenigen Fahrzeugen schnell überschritten ist, liegt auf der Hand. Mein Tipp an die Kommunen: Gemeinde oder Landkreis müssen sich im Vorwege über die Kosten klar sein und diese durchkalkulieren, um genau zu eruieren, wieviel E-Mobility anzuschaffen oder umzurüsten ist. Unabhängig, ob Umrüstung oder Neukauf, ist Leasing dabei eine alternative Finanzierungsmöglichkeit mit vielen Vorteilen, die bislang von Kommunen immer noch selten in Anspruch genommen wird. Und das, obwohl es in der Privatwirtschaft das Außenfinanzierungsinstrument Nr. 1 in Deutschland ist.

 

Haushaltsgelder schonen, um auch morgen finanziell flexibel zu sein

Für Kommunen lohnt sich die Umsetzung der Clean Vehicles Directive über Leasing oder Mietkauf zu finanzieren. Ein wesentlicher Nutzen der Leasingfinanzierung ist der Wegfall hoher Anschaffungskosten. Damit werden vorhandene Haushaltgelder geschont und stehen so ggf. für andere, nicht leasingfähige Investitionen z.B. in die Erhaltung von Gebäuden, Straßen oder Fortbildung von Mitarbeitern zur Verfügung. Des Weiteren wird die finanzielle Belastung auf monatliche Leasingraten reduziert, so dass sie sich über die gesamte Laufzeit verteilt. Dies erhöht die wirtschaftliche Flexibilität der Kommune und schafft eine größere Unabhängigkeit in Bezug auf andere Investitionsentscheidungen. Und zu guter Letzt gibt es noch einen wichtigen Punkt zu bedenken, weiß auch die E-Mobility Expertin Leonie Behrens: „Die Innovationsgeschwindigkeit in punkto Alternativer Antriebe unterliegt einem rasanten Tempo. Das bedeutet, die Voraussetzungen zur Förderung und Vergütung neuer Technologien können sich ebenfalls schnell ändern. Somit ist die Umrüstung und Finanzierung mittels Leasings aktuell die sicherste und kostenschonendste Lösung, um die CVD zu erfüllen“.

 

Vertrauen und Flexibilität: Sorgfalt bei der Wahl des richtigen Leasingpartners

Hersteller-Leasinggesellschaften bieten oft günstige Leasingkonditionen, jedoch sind sie meist unbeweglich, wenn es um Vertragsverlängerungen geht und eher an „Mono-Kulturen“ aus ihrem eigenen Angebotsspektrum interessiert, was nicht immer die beste Lösung ist. Banken-Leasinggesellschaften bieten zwar gute Zinskonditionen, dafür wird aber die Leasingverbindlichkeit dem Gesamtfinanzierungsrahmen zugeschlagen, so dass es hier zu Engpässen und Abhängigkeiten kommen kann.

Die größte Flexibilität bieten banken- und herstellerunabhängige Leasing-gesellschaften: Sie beraten ihre Klientel umfassender und bieten eine Vielzahl von Leasing- und Verlängerungsoptionen.